Schlichtung
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.
Einsatzbereiche der Schlichtung | Erweiterten Mediation
Schlichtung ist ein weiteres außergerichtliches Konfliktbeilegungsinstrument und eine Weiterentwicklung des Mediationsverfahrens.
Schlichtung beruht auf den gleichen Verfahren wie die Mediation. Das heißt die Schlichtung ist freiwillig, flexibel, vertraulich und interessenbezogen. Die beteiligten Parteien arbeiten aktiv mit der Begleitung des Schlichters an einer gemeinschaftlichen Lösung. Der Schlichter / Mediator agiert dabei als neutraler Dritter.
Der zentrale Unterschied zur Mediation ist, dass die beteiligten Parteien den Schlichter um einen unverbindlichen Einigungsvorschlag bitten.
Im Gegensatz zur Mediation nimmt der Schlichter dann eine proaktive Rolle in der Lösungsgestaltung ein. Die Rücksichtnahme auf die jeweiligen Interessen und Positionen der Beteiligten steht dabei mit im Fokus.
Bei einer Mediation hingegen entwickeln die Konfliktbeteiligten ihre Einigung selbst.
Die Schlichtung ist, wie die Mediation, ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um die Konfliktparteien bei der Lösungsfindung und Konfliktbeilegung zu begleiten. Die Konfliktparteien sind für den Inhalt der Einigung verantwortlich.
Prinzipien der Schlichtung
Eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung ist eine wesentliche Voraussetzungen um eine konstruktive Lösung zu finden. Die Beteiligten haben jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtung abzubrechen.
Bei einer Schlichtung gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit, die Beteiligten verpflichten sich, die Inhalte vertraulich zu behandeln.
Der Schlichter bzw. Mediator verhält sich neutral. Das bedeutet, er ergreift keine Partei.
Es entsteht ein faires Verfahren, indem die Sichtweisen und Interessen beider Parteien gleichermaßen besprochen bzw. durch professionelle Moderation diskutiert werden.
Im Falle einer Intervention (Eingriff in ein Geschehen) beachtet er alle Interessen und Positionen bei seiner Beratung bzw. seinen Vorschlägen.
Der Schlichter erarbeitet für die Parteien einen unverbindlichen Einigungsvorschlag.
Wesentlich dabei ist, dass die Parteien ihre Entscheidungen und Vereinbarungen unabhängig davon treffen.
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